2003 wurde die Sachkundeprüfung für Wachpersonen in bestimmten Tätigkeiten (z. B. Citystreifen, Ladendetektive, Türsteher) eingeführt. 2016 wurde sie auf die Unternehmer selbst sowie auf leitende Wachpersonen in Flüchtlingsunterkünften und bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen ausgeweitet.
Würden Sie die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe bestehen?
Zum Test →Der Test basiert auf:
Prüfungsfragen aus den Sachgebieten:
Entsprechend § 7 in Verbindung mit Anlage 2 der Bewachungsverordnung (BewachV)
Aufgaben und Abgrenzung der Bewachungstätigkeit zu Polizei und Ordnungsbehörden, Grundgesetz, allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, Versammlungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
§ 34a GewO, Bewachungsverordnung, Voraussetzungen für die Ausübung des Bewachungsgewerbes
DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz, Umgang mit personenbezogenen Daten, Videoüberwachung
Notwehr, Notstand, Selbsthilfe, verbotene Eigenmacht, Haftungs- und Deliktsrecht, Eigentum und Besitz, Schikaneverbot
Einzelne Straftatbestände, vorläufige Festnahme (§ 127 StPO), Aufgaben von Staatsanwaltschaft und Polizei
DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“, Pflichten von Unternehmern und Versicherten
Waffengesetz, Umgang mit und Führen von Waffen im Bewachungsgewerbe
Selbstwertgefühl, Konflikte und Stressabbau, Gesprächsführung, Deeskalation, interkulturelle Kompetenz und Diversität
Mechanische Sicherungstechnik, Gefahrenmeldeanlagen und Alarmverfolgung, Brandschutz
Der Test besteht aus Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren mit jeweils vier Antwortoptionen. Bei Fragen mit Einfachauswahl (1 Punkt) ist genau eine Antwort richtig, bei Fragen mit Mehrfachauswahl (2 Punkte) sind genau zwei Antworten richtig. Um fortzufahren, muss die Anzahl der ausgewählten Antworten der Anzahl der richtigen Antworten entsprechen.
Für jede richtig ausgewählte Antwort erhalten Sie einen Punkt (Teilpunkte bei Mehrfachauswahl), für eine falsche Antwort werden keine Punkte abgezogen.
Um den Test zu bestehen, müssen Sie insgesamt mindestens 50 % der Punkte erreichen. In der echten Prüfung sind das 60 von 120 Punkten bei 82 Fragen in 120 Minuten. Hier gibt es keine zeitliche Begrenzung.
Bitte beachten Sie, dass die Bedingungen der echten Prüfung abweichen können. Lesen Sie die jeweils gültigen Prüfungsbedingungen Ihrer IHK sorgfältig durch.
Prüfung, Anmeldung, Vorbereitung und 34a-Test
Die Sachkundeprüfung ist eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) für das Bewachungsgewerbe. Sie ist in § 34a der Gewerbeordnung (GewO) und in der Bewachungsverordnung (BewachV) geregelt. Mit ihr wird nachgewiesen, dass Sie die rechtlichen Grundlagen und die Grundzüge der Sicherheitstechnik kennen und mit Menschen in Konfliktsituationen angemessen umgehen können.
Seit Januar 2003 ist die Sachkundeprüfung für folgende Bewachungstätigkeiten nachzuweisen:
Seit Dezember 2016 sind außerdem sachkundepflichtig:
Die Unterrichtung nach § 34a GewO ist ein mehrtägiger Lehrgang ohne Prüfung und genügt für einfache Bewachungstätigkeiten. Die Sachkundeprüfung ist dagegen eine echte Prüfung – die Anforderungen und der Aufwand zur Vorbereitung liegen deutlich höher.
Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt die Unterrichtung. Damit dürfen Sie alle Bewachungstätigkeiten ausüben, auch die sachkundepflichtigen.
Mehr dazu im Ratgeber: Unterrichtung oder Sachkundeprüfung: Was brauche ich?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat. Im mündlichen Teil werden bis zu fünf Personen gleichzeitig geprüft – mit Schwerpunkt auf dem Umgang mit Menschen und typischen Situationen aus dem Bewachungsalltag.
Mehr dazu im Ratgeber: Ablauf der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Seit dem 1. Juli 2025 wird die schriftliche Prüfung bundesweit nach einem einheitlichen Bewertungssystem durchgeführt. Sie besteht aus 82 Fragen, für die Sie maximal 120 Minuten Zeit haben. Insgesamt sind 120 Punkte erreichbar.
Bestanden ist die schriftliche Prüfung mit mindestens 50 % der möglichen Punkte. Eine Mindestpunktzahl je Sachgebiet gibt es nicht. Bei Fragen mit Mehrfachauswahl gibt es Teilpunkte, für falsche Antworten werden keine Punkte abgezogen.
Geprüft werden die neun Sachgebiete aus Anlage 2 der Bewachungsverordnung:
Für die Sachkundeprüfung ist weder eine bestimmte Ausbildung noch ein Vorbereitungskurs vorgeschrieben. Sie melden sich direkt bei einer IHK an, die die Prüfung anbietet – in der Regel online. Sie können die Prüfung bei jeder IHK ablegen, unabhängig von Ihrem Wohnort.
Mehr dazu im Ratgeber: Anmeldung und Voraussetzungen für die Sachkundeprüfung
Die Prüfungsgebühr legt jede IHK selbst fest. Informieren Sie sich deshalb vor der Anmeldung bei Ihrer IHK über die aktuellen Gebühren. Kosten für freiwillige Vorbereitungskurse kommen gegebenenfalls hinzu.
Mehr dazu im Ratgeber: Was kostet die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?
Die Sachkundeprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Für jede Wiederholung fällt allerdings erneut die Prüfungsgebühr an. Eine gründliche Vorbereitung spart daher Zeit und Geld.
Die bestandene Sachkundeprüfung ist unbefristet und bundesweit gültig. Eine Auffrischung oder Wiederholung ist nicht vorgeschrieben.
Erarbeiten Sie sich zunächst die Grundlagen der einzelnen Sachgebiete und die wichtigsten Gesetze (u. a. GewO, BewachV, BGB, StGB, StPO, WaffG). Üben Sie anschließend mit Prüfungsfragen – gezielt nach Sachgebieten und zum Abschluss unter Prüfungsbedingungen.
Mit dem 34a-Test können Sie beides:
Zu jeder Antwortoption gibt es eine Erklärung, sodass Sie aus Ihren Fehlern direkt lernen.
Mehr dazu im Ratgeber: Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Ja. Der 34a-Test ist kostenlos und funktioniert direkt im Browser – ohne Registrierung und ohne App-Installation, auf dem Smartphone genauso wie am Computer.
Nein. Die IHK veröffentlicht die Prüfungsfragen nicht. Die Fragen im 34a-Test orientieren sich an den Sachgebieten der Bewachungsverordnung, den zugrunde liegenden Gesetzen und am Aufbau der schriftlichen Prüfung: gleiche Fragenanzahl, gleiche Punktevergabe und gleiche Bestehensgrenze.
Die Bedingungen der echten Prüfung können abweichen. Lesen Sie daher die jeweils gültigen Prüfungsbedingungen Ihrer IHK sorgfältig durch.
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