← Alle Ratgeber

Unterrichtung oder Sachkundeprüfung: Was brauche ich?

Für welche Tätigkeiten die 40-stündige Unterrichtung genügt und wann die Sachkundeprüfung Pflicht ist.

Wer im Bewachungsgewerbe arbeiten möchte, braucht einen Nachweis nach § 34a GewO. Dafür gibt es zwei Wege: die Unterrichtung und die Sachkundeprüfung. Welcher Nachweis genügt, hängt von der Tätigkeit ab. Hier erfahren Sie, worin sich beide unterscheiden und welcher Nachweis zu Ihren Plänen passt.

Die Unterrichtung

Die Unterrichtung ist ein Lehrgang bei der IHK oder einem von ihr beauftragten Träger. Er umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten und dauert damit in der Regel etwa eine Woche. Behandelt werden dieselben Rechtsgebiete wie in der Sachkundeprüfung, aber weniger ausführlich: unter anderem das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerbe- und Datenschutzrecht, Bürgerliches Recht, Straf- und Strafverfahrensrecht, der Umgang mit Waffen, Unfallverhütung, der Umgang mit Menschen und Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Am Ende steht keine Prüfung. Sie erhalten die Bescheinigung, wenn Sie ohne Fehlzeiten teilgenommen haben. Der Lehrgang findet auf Deutsch statt, gute Deutschkenntnisse sind also nötig.

Die Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung ist eine echte Prüfung mit einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Ein Kurs ist nicht vorgeschrieben, Sie können sich auch selbst vorbereiten. Die Anforderungen liegen deutlich höher als bei der Unterrichtung: Sie müssen die rechtlichen Grundlagen nicht nur kennen, sondern auf konkrete Fälle anwenden können. Wie die Prüfung aufgebaut ist, lesen Sie im Ratgeber Ablauf der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO.

Die Unterschiede im Überblick

Unterrichtung Sachkundeprüfung
Form Lehrgang, mindestens 40 Unterrichtsstunden Prüfung, schriftlich und mündlich
Prüfung keine, Anwesenheit genügt ja, beide Teile müssen bestanden werden
Vorbereitung keine nötig Selbststudium oder freiwilliger Kurs
Erlaubte Tätigkeiten Bewachungstätigkeiten ohne Sachkundepflicht alle Bewachungstätigkeiten
Gültigkeit unbefristet unbefristet, ersetzt die Unterrichtung

Wann genügt die Unterrichtung?

Die Unterrichtung reicht für Bewachungstätigkeiten, für die das Gesetz keine Sachkundeprüfung verlangt. Dazu gehören zum Beispiel viele Aufgaben im Objekt- und Werkschutz, an Pforten und Empfängen oder als Ordner bei Veranstaltungen ohne leitende Funktion. Ob das für eine konkrete Stelle gilt, kann Ihnen der Arbeitgeber oder die IHK sagen.

Wann ist die Sachkundeprüfung Pflicht?

Die Sachkundeprüfung ist vorgeschrieben für:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, zum Beispiel Citystreifen oder die Bestreifung von Einkaufszentren, Parks und Bahnhöfen
  • den Schutz vor Ladendieben, zum Beispiel als Kaufhausdetektiv
  • die Bewachung im Einlassbereich von Diskotheken, also als Türsteher
  • leitende Funktionen bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften
  • leitende Funktionen bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
  • Gewerbetreibende im Bewachungsgewerbe, also Unternehmer, Geschäftsführer und Betriebsleiter

Bestimmte Berufsabschlüsse aus dem Sicherheitsbereich, etwa die Fachkraft für Schutz und Sicherheit, werden anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt. Ob Ihr Abschluss dazugehört, klärt die IHK oder die für Sie zuständige Behörde.

Was ist die bessere Wahl?

Wenn Sie sicher wissen, dass Sie nur eine Tätigkeit ohne Sachkundepflicht ausüben werden, ist die Unterrichtung der schnellere Weg: Sie sitzen eine Woche im Lehrgang und haben danach Ihren Nachweis.

Für alle anderen spricht vieles für die Sachkundeprüfung:

  • Sie dürfen jede Bewachungstätigkeit übernehmen und sind damit für Arbeitgeber flexibler einsetzbar.
  • Viele Stellenangebote setzen die Sachkundeprüfung voraus, auch wenn die Tätigkeit sie nicht zwingend verlangt.
  • Wer sich später selbstständig machen oder eine leitende Position übernehmen möchte, braucht sie ohnehin.
  • Die Sachkundeprüfung ersetzt die Unterrichtung. Eine zusätzliche Unterrichtung ist nicht nötig.

Der Aufwand für die Sachkundeprüfung ist größer, aber gut zu schaffen. Was die Prüfung kostet, steht im Ratgeber Kosten, wie Sie sich vorbereiten, im Ratgeber Vorbereitung. Einen ersten Eindruck vom Niveau bekommen Sie mit den Beispiel-Fragen mit Lösungen.

Bereit für die Prüfung?

Testen Sie Ihr Wissen mit der Prüfungssimulation: gleiche Fragenanzahl, gleiche Punktevergabe und gleiche Bestehensgrenze wie in der schriftlichen Prüfung.

Zum Test →

Weitere Ratgeber

© 2026 34a-Test.de