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Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Lernplan, Schwerpunkte und Tipps für die schriftliche und die mündliche Prüfung: So bereiten Sie sich gezielt vor.

Die Sachkundeprüfung ist gut zu schaffen, wenn Sie strukturiert lernen. Entscheidend ist nicht, möglichst viel auswendig zu lernen, sondern die wichtigsten Vorschriften zu verstehen und auf typische Situationen anwenden zu können. Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie dabei vorgehen.

Wie viel Zeit sollte ich einplanen?

Das hängt von Ihren Vorkenntnissen und davon ab, wie viel Zeit Sie pro Woche investieren können. Wer neben dem Beruf lernt, sollte realistisch mehrere Wochen einplanen. Besser als lange Lernsitzungen am Wochenende sind regelmäßige kurze Einheiten, zum Beispiel jeden Tag eine halbe Stunde. Legen Sie den Prüfungstermin erst fest, wenn Sie einen groben Lernplan haben.

Schritt 1: Überblick verschaffen

Geprüft werden neun Sachgebiete aus Anlage 2 der Bewachungsverordnung. Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick, was zu jedem Sachgebiet gehört. Die Übersicht der Themen zeigt alle Sachgebiete mit ihren Inhalten und ihrem geschätzten Anteil an der Prüfung. So sehen Sie gleich, wo die meisten Punkte zu holen sind.

Schritt 2: Die wichtigsten Vorschriften kennen

Ein großer Teil der Prüfungsfragen dreht sich um wenige zentrale Vorschriften. Lesen Sie diese im Original, etwa auf gesetze-im-internet.de, und versuchen Sie, sie in eigenen Worten zu erklären:

  • Jedermannsrechte: Notwehr (§ 32 StGB, § 227 BGB), Notstand (§ 34 StGB, §§ 228 und 904 BGB), Selbsthilfe (§ 229 BGB) und die vorläufige Festnahme (§ 127 Abs. 1 StPO)
  • Besitz und Eigentum: verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) und die Selbsthilfe des Besitzers (§ 859 BGB)
  • Gewerberecht: § 34a GewO und die Bewachungsverordnung, insbesondere die Pflichten von Unternehmern und Wachpersonen
  • Grundrechte: die wichtigsten Artikel des Grundgesetzes und die Abgrenzung zwischen privaten Sicherheitsdiensten und Polizei
  • Datenschutz: Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung und Regeln zur Videoüberwachung
  • Waffenrecht: Waffenbegriff, Erwerb, Besitz und Führen von Waffen nach dem Waffengesetz
  • Unfallverhütung: die DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“

Achten Sie besonders auf die Voraussetzungen und Grenzen der Jedermannsrechte. Fragen wie „Darf die Wachperson hier festhalten?“ oder „Ist diese Abwehr noch verhältnismäßig?“ kommen in beiden Prüfungsteilen immer wieder vor.

Schritt 3: Mit Prüfungsfragen üben

Sobald Sie die Grundlagen kennen, sollten Sie so viel wie möglich mit Fragen üben. So lernen Sie, wie Fragen formuliert sind, und merken schnell, wo Sie noch Lücken haben.

  1. Nach Sachgebieten üben: Arbeiten Sie die Sachgebiete einzeln durch, zum Beispiel mit dem Test zum Bürgerlichen Recht oder zum Straf- und Verfahrensrecht. Zum Einstieg helfen die Beispiel-Fragen mit Lösungen.
  2. Erklärungen lesen: Lesen Sie nicht nur nach, welche Antwort richtig ist, sondern auch, warum die anderen falsch sind. Gerade aus Fehlern lernen Sie am meisten.
  3. Schwierige Fragen wiederholen: Mit dem Modus Schwer üben Sie gezielt die Fragen, an denen andere Teilnehmer am häufigsten scheitern.
  4. Unter Prüfungsbedingungen testen: Machen Sie zum Abschluss mehrmals die Prüfungssimulation mit 82 Fragen und achten Sie dabei auf die Zeit. Wenn Sie dort sicher bestehen, sind Sie gut vorbereitet.

Tipps für die schriftliche Prüfung

  • Zeit einteilen: Für 82 Fragen haben Sie 120 Minuten, also rund 1,5 Minuten pro Frage. Überspringen Sie schwierige Fragen zunächst und kommen Sie am Ende darauf zurück.
  • Keine Frage auslassen: Für falsche Antworten gibt es keinen Punktabzug. Eine geratene Antwort ist also immer besser als keine.
  • Bei Mehrfachauswahl zwei Antworten wählen: Bei diesen Fragen sind immer genau zwei Antworten richtig, und jede richtige bringt einen Punkt. Wählen Sie deshalb immer zwei Antworten, auch wenn Sie sich nur bei einer sicher sind.
  • Genau lesen: Achten Sie auf Wörter wie „nicht“, „immer“ oder „nur“. Sie entscheiden oft darüber, welche Antwort richtig ist.

Tipps für die mündliche Prüfung

  • Laut üben: Erklären Sie Fälle laut, allein oder mit einer anderen Person. Wer eine Antwort schon einmal ausgesprochen hat, formuliert sie in der Prüfung sicherer.
  • Begründen: Nennen Sie zu Ihrer Entscheidung die passende Vorschrift, zum Beispiel „nach § 127 StPO darf ich …“.
  • Deeskalation zeigen: Im Umgang mit Menschen zählt, dass Sie ruhig bleiben, Konflikte entschärfen und Gewalt nur als letztes Mittel sehen.
  • Nachfragen erlaubt: Wenn Sie eine Frage nicht verstanden haben, fragen Sie nach, statt zu raten.

Kurs oder Selbststudium?

Ein Vorbereitungskurs ist nicht vorgeschrieben. Er bietet feste Termine, eine Lehrkraft für Rückfragen und Übung für das mündliche Gespräch. Wer sich gut selbst organisieren kann, schafft die Prüfung aber auch mit Gesetzestexten und Übungsfragen. Was Kurse kosten und wie sie gefördert werden können, lesen Sie im Ratgeber Was kostet die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?

Am Tag vor der Prüfung

Lernen Sie am letzten Tag nichts Neues mehr. Wiederholen Sie höchstens die wichtigsten Vorschriften, packen Sie die Unterlagen aus der Einladung ein und schlafen Sie ausreichend. Was Sie am Prüfungstag erwartet, steht im Ratgeber Ablauf der Prüfung.

Bereit für die Prüfung?

Testen Sie Ihr Wissen mit der Prüfungssimulation: gleiche Fragenanzahl, gleiche Punktevergabe und gleiche Bestehensgrenze wie in der schriftlichen Prüfung.

Zum Test →

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