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Frage № 2-107 SC

Welche Pflicht trifft Bewachungsunternehmer nach der Bewachungsverordnung?

Richtige Antwort
  • Sie müssen ihren Wachpersonen einen Ausweis ausstellen, der sich klar von amtlichen Ausweisen unterscheidet.

    Wachpersonen müssen einen vom Bewachungsunternehmen ausgestellten Ausweis erhalten; dieser darf nicht mit einem behördlichen Ausweis verwechselt werden. Grundlage ist § 18 Abs. 1 BewachV.

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