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Frage № 2-132 MC

Welche Unterlagen müssen Wachpersonen bei Beschäftigungsbeginn spätestens vor dem ersten Einsatz ausgehändigt bekommen?

Richtige Antworten
  • Eine Ausfertigung der Dienstanweisung.

    Der Bewachungsunternehmer muss Wachpersonen die Dienstanweisung spätestens vor dem ersten Dienst aushändigen, damit die verbindlichen Verhaltens- und Einsatzregeln bekannt sind (§ 10 Abs. 1 BewachV).

  • Eine Ausfertigung der DGUV Vorschrift 23 einschließlich der Durchführungsanweisungen.

    Die Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungsdienste ist den Wachpersonen auszuhändigen, damit sie die sicherheitsrelevanten Pflichten und Schutzmaßnahmen kennen (§ 10 Abs. 1 BewachV; DGUV Vorschrift 23).

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