Das Grundgesetz schützt die freie Wahl und Ausübung des Berufs und bildet damit eine verfassungsrechtliche Grundlage für gewerbliche Betätigung, Art. 12 Abs. 1 GG.
Die Gewerbeordnung enthält den Grundsatz, dass der Betrieb eines Gewerbes grundsätzlich erlaubt ist, soweit keine gesetzlichen Beschränkungen bestehen, § 1 Abs. 1 GewO.
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