← Alle Fragen: Datenschutzrecht
Frage № 3-037 MC

Kann ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz eine Straftat sein?

Richtige Antworten
  • Ja, wenn jemand vorsätzlich handelt, um sich oder einen anderen zu bereichern.

    Bestimmte unbefugte Datenverarbeitungen sind strafbar, wenn sie vorsätzlich und mit Bereicherungsabsicht begangen werden. Grundlage ist § 42 Abs. 2 BDSG.

  • Nein, wenn der Verstoß lediglich fahrlässig begangen wurde.

    Die Strafvorschriften des BDSG setzen vorsätzliches Handeln voraus; bloße Fahrlässigkeit erfüllt diesen Straftatbestand nicht. Fahrlässige Verstöße können aber als Ordnungswidrigkeit relevant sein, vgl. Art. 83 DSGVO und § 43 BDSG.

Weitere Beispiel-Fragen aus dem Sachgebiet „Datenschutzrecht“

© 2026 34a-Test.de