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Frage № 3-052 SC

Welche Aussage zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung trifft zu?

Richtige Antwort
  • Jede Person darf grundsätzlich selbst bestimmen, welche persönlichen Informationen sie in welchem Umfang offenlegt.

    Das Recht schützt die Befugnis, über die Preisgabe und Verwendung eigener personenbezogener Daten grundsätzlich selbst zu entscheiden. Es wird aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet.

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