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Frage № 3-038 SC

Welche Aussage zu Videoaufnahmen, auf denen eine Person erkennbar ist, ist datenschutzrechtlich richtig?

Richtige Antwort
  • Videoaufnahmen erkennbarer Personen sind personenbezogene Daten und unterliegen dem Datenschutz.

    Eine Person ist über ihr Bild identifizierbar; daher handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Für deren Verarbeitung ist eine Rechtsgrundlage erforderlich, insbesondere nach Art. 6 DSGVO.

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