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Frage № 7-018 SC

Wann ist einem Erben die beantragte waffenrechtliche Erlaubnis für geerbte Waffen zu erteilen?

Richtige Antwort
  • Wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der Erbe zuverlässig sowie persönlich geeignet ist.

    Das ist die besondere Voraussetzung für den Erwerber infolge eines Erbfalls. Die Erlaubnis ist dann abweichend von den allgemeinen Voraussetzungen zu erteilen, § 20 Abs. 2 WaffG.

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