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Frage № 7-102 SC

Wann liegt die persönliche Eignung einer Person nach dem Waffenrecht vor?

Richtige Antwort
  • Wenn die Person geschäftsfähig ist.

    Geschäftsunfähigkeit schließt die persönliche Eignung aus; Geschäftsfähigkeit ist daher ein wesentliches Eignungsmerkmal. Grundlage ist § 6 Abs. 1 Nr. 1 WaffG.

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