Die allgemeine Dienstanweisung enthält grundlegende Verhaltensregeln für den Dienst, dazu zählen auch Grundsätze zum sicheren Verhalten und zur Eigensicherung. Grundlage ist § 9 DGUV Vorschrift 23.
Die allgemeine Dienstanweisung regelt allgemeine Pflichten im Wachdienst; dazu gehört der vertrauliche Umgang mit dienstlich erlangten Informationen. Grundlage ist § 9 DGUV Vorschrift 23.
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