Geld- und Wertdienste dienen dem Schutz besonders gefährdeter Sachwerte und zählen deshalb zu den Wach- und Sicherungstätigkeiten. Grundlage ist der Anwendungsbereich der DGUV Vorschrift 23 für Wach- und Sicherungsdienste.
Personenschutz ist unmittelbar auf den Schutz von Menschen gerichtet und fällt damit unter Wach- und Sicherungstätigkeiten. Dies entspricht dem Schutzbereich der DGUV Vorschrift 23.
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