Die Vorschrift lässt ungeprüfte Hunde nur für einfache Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben zu, weil dabei kein Einsatz als geprüfter Diensthund für weitergehende Sicherungsaufgaben erfolgt. Grundlage ist DGUV Vorschrift 23, Regelung zu Diensthunden.
Der Einsatz als Diensthund setzt die Eignung und Prüfung des Hundes sowie die Führung durch einen Hundeführer voraus, um Gefährdungen beherrschbar zu halten. Grundlage ist DGUV Vorschrift 23, Regelung zu Diensthunden.
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