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Frage № 6-051 MC

Wodurch kann bei Sicherungstätigkeiten mit besonderen Gefahren die persönliche Sicherheit der Beschäftigten nach der UVV Wach- und Sicherungsdienste sichergestellt werden?

Richtige Antworten
  • Durch regelmäßige persönliche Kontrollen der eingesetzten Beschäftigten.

    Persönliche Kontrollen sind eine organisatorische Schutzmaßnahme, damit bei einer Gefährdung Hilfe rechtzeitig veranlasst werden kann. Grundlage ist die Pflicht zu geeigneten Maßnahmen bei besonderen Gefahren nach DGUV Vorschrift 23.

  • Durch den Einsatz geeigneter Ortungssysteme.

    Ortungssysteme können als technische Maßnahme dazu dienen, gefährdete Beschäftigte aufzufinden und Hilfe einzuleiten. Dies entspricht dem Schutzzweck der DGUV Vorschrift 23 bei Sicherungstätigkeiten mit besonderen Gefahren.

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