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Frage № 6-048 SC

Wie wird ein Verstoß gegen eine verbindliche Unfallverhütungsvorschrift rechtlich eingeordnet?

Richtige Antwort
  • Als Ordnungswidrigkeit

    Die Missachtung einer bußgeldbewehrten Unfallverhütungsvorschrift kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Rechtsgrundlage ist § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII.

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