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Frage № 5-087 MC

In welchen Fällen liegt ein Hausfriedensbruch vor?

Richtige Antworten
  • Eine Person betritt einen Supermarkt, obwohl gegen sie ein wirksames Hausverbot besteht.

    Das Betreten von Geschäftsräumen gegen den erkennbaren Willen des Hausrechtsinhabers erfüllt das unbefugte Eindringen. Grundlage ist § 123 Abs. 1 StGB.

  • Eine Person bleibt nach Ladenschluss im Supermarkt, obwohl der Geschäftsführer sie ausdrücklich zum Gehen aufgefordert hat.

    Wer nach Aufforderung durch den Berechtigten nicht geht, verweilt unbefugt in den Geschäftsräumen. Dies ist von § 123 Abs. 1 StGB erfasst.

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