← Alle Fragen: Straf- und Verfahrensrecht
Frage № 5-165 SC

Ein Ladendetektiv beobachtet, wie eine Kundin versehentlich eine teure Stehlampe umstößt. Die Lampe zerbricht, und die Kundin will den Laden verlassen, ohne ihre Personalien anzugeben. Darf der Ladendetektiv sie vorläufig festnehmen?

Richtige Antwort
  • Nein, weil das versehentliche Beschädigen der Lampe keine strafbare Sachbeschädigung ist.

    Eine Sachbeschädigung setzt Vorsatz voraus, eine fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar. Ohne Straftat liegt keine „frische Tat“ vor, die eine vorläufige Festnahme rechtfertigt (§ 303 Abs. 1 StGB, § 15 StGB, § 127 Abs. 1 StPO).

Weitere Beispiel-Fragen aus dem Sachgebiet „Strafgesetzbuch und Strafverfahrensrecht“

© 2026 34a-Test.de