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Frage № 5-150 MC

Welche Aussagen zur Notwehr sind richtig?

Richtige Antworten
  • Eine Verteidigung gegen Kinder oder schuldunfähige Personen kann im Einzelfall nicht geboten sein.

    Die Notwehr muss nicht nur erforderlich, sondern auch geboten sein; bei erkennbar schuldlos handelnden Angreifern kann das Notwehrrecht sozialethisch eingeschränkt sein. Grundlage ist § 32 Abs. 1 StGB.

  • Wer eine Handlung begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund; eine durch Notwehr gebotene Tat ist daher nicht rechtswidrig. Das ergibt sich unmittelbar aus § 32 Abs. 1 StGB.

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