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Frage № 5-139 MC

Welche der folgenden Straftaten werden grundsätzlich von Amts wegen verfolgt, also als Offizialdelikte?

Richtige Antworten
  • Diebstahl

    Diebstahl wird grundsätzlich von Amts wegen verfolgt (§ 242 StGB). Ausnahmen gelten z. B. bei Haus- und Familiendiebstahl oder geringwertigen Sachen (§§ 247, 248a StGB).

  • Unterschlagung

    Unterschlagung ist grundsätzlich ein Offizialdelikt (§ 246 StGB). Bei besonderen Fällen, etwa geringwertigen Sachen, kann ein Strafantrag erforderlich sein (§ 248a StGB).

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