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Frage № 5-140 SC

Was bedeutet „Nothilfe“ im strafrechtlichen Sinn?

Richtige Antwort
  • Die Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs zugunsten einer anderen Person.

    Nothilfe ist Notwehr zugunsten eines Dritten: Wer einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von einer anderen Person abwehrt, handelt nach § 32 StGB gerechtfertigt, wenn die Verteidigung erforderlich ist.

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