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Frage № 5-101 MC

Welche Aussagen zum Strafantrag sind richtig?

Richtige Antworten
  • Den Strafantrag stellt grundsätzlich die durch die Tat verletzte Person.

    Antragsberechtigt ist in der Regel die verletzte Person; besondere Vertretungs- oder Übergangsregelungen sind gesetzlich geregelt. Grundlage ist § 77 StGB.

  • Ein Strafantrag muss formgerecht, insbesondere schriftlich oder zu Protokoll, gestellt werden.

    Ein bloß formloser Wunsch genügt nicht; der Strafantrag ist bei Gericht oder Staatsanwaltschaft schriftlich oder zu Protokoll zu stellen. Die Form ergibt sich aus § 158 Abs. 2 StPO.

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