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Frage № 4-073 MC

Welche Aussagen zum Besitzdiener sind nach dem BGB richtig?

Richtige Antworten
  • Er darf Besitzstörungen mit den gleichen Selbsthilferechten abwehren wie der Besitzer.

    Der Besitzdiener darf zugunsten des Besitzers die Besitzwehr und Besitzkehr ausüben. Grundlage sind die Selbsthilferechte aus § 859 BGB in Verbindung mit § 860 BGB.

  • Er übt die tatsächliche Gewalt über eine Sache für den Besitzer aus und ist dabei dessen Weisungen unterworfen.

    Ein Besitzdiener handelt in einem sozialen Abhängigkeits- oder Unterordnungsverhältnis, etwa im Haushalt oder Betrieb, und muss Weisungen zur Sache befolgen. Das ergibt sich aus § 855 BGB.

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