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Frage № 4-086 MC

Welche Aussagen zur allgemeinen Selbsthilfe sind zutreffend?

Richtige Antworten
  • Voraussetzung ist ein durchsetzbarer Anspruch, der insbesondere nicht verjährt ist.

    Die allgemeine Selbsthilfe dient der Sicherung eines Anspruchs; ist der Anspruch nicht durchsetzbar, fehlt die Grundlage. Bei Verjährung kann die Leistung verweigert werden, sodass Selbsthilfe nicht gerechtfertigt ist (§ 229 BGB, § 214 Abs. 1 BGB).

  • Wer irrtümlich annimmt, zur Selbsthilfe berechtigt zu sein, muss den dadurch entstandenen Schaden ersetzen.

    Bei irrtümlicher Selbsthilfe besteht eine Schadensersatzpflicht, auch wenn der Irrtum nicht auf Fahrlässigkeit beruht. Das regelt § 231 BGB ausdrücklich.

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