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Frage № 4-098 SC

Welche Aussage beschreibt „verbotene Eigenmacht“ zutreffend?

Richtige Antwort
  • Sie kann darin bestehen, dass der Besitz einer Person gestört wird.

    Verbotene Eigenmacht liegt vor, wenn jemand dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, sofern das Gesetz dies nicht erlaubt (§ 858 Abs. 1 BGB).

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