← Alle Fragen: Bürgerliches Recht
Frage № 4-123 MC

Welche Aussagen zum Sachenbegriff des BGB sind zutreffend?

Richtige Antworten
  • Eigentum und Besitz können grundsätzlich nur an Sachen bestehen.

    Eigentum bezieht sich im BGB auf Sachen, und Besitz setzt die tatsächliche Gewalt über eine Sache voraus. Maßgeblich sind § 903 BGB und § 854 Abs. 1 BGB.

  • Der Körper eines lebenden Menschen gilt nicht als Sache.

    Ein lebender Mensch ist kein körperlicher Gegenstand im sachenrechtlichen Sinn, sondern Träger von Rechten. Der Sachenbegriff ergibt sich aus § 90 BGB und wird durch die Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht begrenzt, Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG.

Weitere Beispiel-Fragen aus dem Sachgebiet „Bürgerliches Gesetzbuch“

© 2026 34a-Test.de