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Frage № 4-112 SC

Welche Aussage zum Sachbegriff des BGB ist richtig?

Richtige Antwort
  • Eigentum und Besitz im sachenrechtlichen Sinn können nur an Sachen bestehen.

    Sachen sind nur körperliche Gegenstände; Eigentum bezieht sich im BGB auf Sachen und Besitz setzt die tatsächliche Sachherrschaft voraus. Grundlage sind § 90 BGB, § 903 BGB und § 854 BGB.

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