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Frage № 4-118 MC

Wann kommt ein Verteidigungsnotstand in Betracht?

Richtige Antworten
  • Wenn eine Gefahr von einer Sache ausgeht und Sie diese Gefahr durch Einwirkung auf die Sache abwenden.

    Der Verteidigungsnotstand betrifft die Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache, von der selbst die Gefahr ausgeht, sofern die Maßnahme nicht unverhältnismäßig ist (§ 228 BGB).

  • Wenn eine Gefahr von einem Tier ausgeht und Sie diese Gefahr durch Einwirkung auf das Tier abwehren.

    Tiere sind zwar keine Sachen, auf sie werden die für Sachen geltenden Vorschriften aber grundsätzlich entsprechend angewendet (§ 90a BGB). Deshalb kann bei einer von einem Tier ausgehenden Gefahr § 228 BGB entsprechend eingreifen.

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