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Frage № 4-113 SC

Welche Aussagen zu Eigentum und Besitz sind zutreffend?

Richtige Antwort
  • Der Eigentümer darf grundsätzlich über bewegliche und unbewegliche Sachen rechtlich verfügen.

    Eigentum vermittelt die rechtliche Herrschaft über eine Sache; der Eigentümer kann mit ihr nach Belieben verfahren, soweit Gesetz oder Rechte Dritter nicht entgegenstehen (§ 903 BGB).

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